Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit Die Schere zwischen Arm und Reich wächst. (These) In Österreich hat nach Schätzungen der Arbeiterkammer das reichste 1% ca. 40% des Vermögens. Ist das gerecht? Ideen

  • Erbschafts- und Schenkungssteuer, d.h. ab 10 Mio 100% Erbschaftssteuer – Verteilung der Einnahmen als demokratische Mitgift für die Menschen, die keine Erschaften haben; Unternehmen ebs. – können demokratisiert werden, d.h. Übergabe der Anteile an Mitarbeiter…
  • Vermögenssteuer, d.h. ab 10 Mio 100% Vermögenssteuer oder sanftere Form vgl. Christian Felber
  • Besteuerung nach deutscher Staatsbürgerschaft, d.h. jeder deutsche Staatsbürger hat die Pflicht, nach deutschem Steuerrecht zu zahlen (vgl. USA). Wer sich dem entzieht, Aberkennung der Staatsbürgerschaft
  • Schließung aller Steueroasen bzw. kein Zugang zum deutschen-/EU-Markt für Unternehmen mit Töchtern in Steueroasen, bzw. Umsatz in Deutschland muss nach deutschem Steuerrecht besteuert werden
  • Einkommenssteuer, ab 1 Mio Einkommen 100% Steuersatz
  • Einfache Steuererklärung – Bierdeckel, ohne Subventionen/Steuervergünstigungen
  • Insolvenz des Staates, d.h. alle Schulden des Bundes/Länder/Kommunen zu einem Stichtag mit einer bestimmten Quote belegen – klarer Schuldenschnitt und Neuanfang
  • Jeder Staatsbürger erhalt Konto bei BZB/EZB und kann Zahlungsverkehr darüber abwickeln, ggf. Solidar- oder Grundeinkommen wird so ausgezahlt oder Geld geschöpft
  • Solidareinkommen, d.h. jeder Staatsbürger, der einen Dienst für die Gemeinschaft leistet, erhält ein Solidareinkommen, mit dem ein einfaches Leben möglich ist, z.B. jede Mutter, wenn ältere Personen gepflegt werden, wenn ca. 20h Ehrenamt für gesellschaftlich sinnvolle Sache

Soziale Gerechtigkeit geht nur über eine gerechte Verteilung des Eigentums. Das Grundgesetz sagt in seiner zeitlosen Schönheit sagt in Art 14:

  1. Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
  2. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
  3. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Ich mag auch den radikalen Ansatz der GWÖ, ganz auf Eigentum zumindest bei Grund und Böden zu verzichten. Stattdessen gibt es lebenslange Nutzungsrechte, die mit dem Tod enden. Wir kommen und gehen ganz nackt in diese Welt. Ein weiterer schöner Gedanke ist ein gerechtes Erbrecht, wonach das Erbe einer Generation gerecht auf alle Kinder der gleichen Generation verteilt wird, die demokratische Mitgift.

Ressourcen: